ALLGEMEINEGESCHÄFTSBEDINGUNGEN

fürCoachingundSeminare

„DieMamaCoachin“JacquelineSchuster,HeroldsbergerStr.13,90562Kalchreuth,

mutterherz@die-mama-coachin.de,0160/94847238,Steuernr:216/272/10075

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten füralle Rechtsgeschäftedes Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, Nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2 Änderungendieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt,wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

 

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet vorwiegend online Coachingveranstaltungen und Seminare an,  in Ausnahmefällen können diese auch in Präsenz stattfinden. Diese können von maximal 15 Teilnehmern besucht werden. Kostenlose Masterclassen oder Webinare sind unbegrenzte Teilnehmer möglich. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in  seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekanntgegeben.

2.2 Grundlegen der Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Online Veranstaltungen werden via Zoom Meeting durchgeführt,daher ist für den Teilnehmer notwendig dieses Programm sich an zu schaffen. Die Veranstaltungen werden Nicht ohne Einverständnis aufgezeichnet, so dass es eingeschützter und privater Raum ist. In Präsenz werden Räumlichkeiten gestellt und werden im Veranstaltungsangebot angegeben. Alle Coachings oder Seminare sind vertraulich und stehen unter der  Schweigepflicht. Präsenzveranstaltungen haben ein Hygienekonzept zu beachten.

Insbesondere wird vereinbart:

1. Coaching und Veranstaltungen werden mit Vorkasse abgerechnet

2. Stornierung ist bis 24 Stunden vor Beginn kostenfreimöglich, ansonsten fallen 50% Der Kosten an Bei Verschiebung des Termins ist dies auch kostenlos kurz vor beginn möglich.

3. Ein Hygienekonzept liegt vor

 

  1. ZustandekommendesVertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der Ausgefüllten und Teilnahmeerklärung, perelektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung. Sowie das abhacken der AGB Erklärung im Internetauftritt bei Drittanbietern.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seinem Teilnahmeeinverständis ein Bestätigungs-oder Ablehnungsschreiben.

3.3 DieTeilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 EUR für gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmerverantwortlichen  bzw.mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. Zu kündigen, wenn Diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der Wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt Führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot Unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurück erstattet.

3.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern Dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

 

  1. VertragsdauerundVergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: DieTeilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der Aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Kreditkarte Überweisung Rechnung Einzug vom Konto Paypal Seiner Zahlungspflicht nachkommen. Besondere Zahlungsbedingungen: immer Vorkasse

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei  Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2%–über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz–zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten,die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. 4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuerin Höhe von derzeit 19%.

 

  1. LeistungsumfangundnichtinAnspruchgenommenenLeistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem  Veranstalter und Dem Teilnehmer.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich Der Veranstalter vor,dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zustellen. Dies Gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweiser bringen kann, dass kein oder lediglich ein Geringer Schaden entstanden ist. Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die Vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

 

  1. AllgemeineTeilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet Werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zustellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt oder bestätigt durch Klicken separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen,die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können.Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt,den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der Entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalterberechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zustellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes Bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.8 Veranstaltungen und Seminare, gerade solcheim sog.Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegeneinen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherungversichert.

6.9 Bei Hausbesuchen in Ausnahmefällen ist der Coach / Trainer nicht haftbar zu machen, da sich dir Arbeit beim Teilnehmer seinen Räumlichkeiten stattfindet.

 

  1. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung,über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zubewahren.

 

  1. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den Gesetzlichen Bestimmungen.Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für Leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,

Soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in

Dem selben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen Vergeblicher Aufwendungen, gleichauswelchem  Rechtsgrund, einschließlich der Haftung

Wegen Mängeln,Verzugs – oder Unmöglichkeit.

 

  1. SonstigeBestimmungen

9.1 Änderungen oder individuelle Vereinbarungen sind stets in Schriftform festzuhalten und von Veranstalter und Teilnehmer zu unterzeichnen.

 

Kalchreuth, der23.Juli2021

 

Jacqueline Schuster

„Die Mama Coachin“